Im April 2015 kam eine unbeteiligte Passantin bei einem illegalen Autorennen ums Leben. Die zwei verantwortlichen Fahrer kamen 2016 zunächst mit Bewährungsstrafen (zwei Jahre bzw. ein Jahr und neun Monate) davon.
Aber der BGH erkannte Rechtsfehler in diesem Urteil. Insbesondere rügte das höchste deutsche Gericht die Strafaussetzung zur Bewährung. Es sei zum einen außer Acht gelassen worden, wie sich diese auf das „Rechtsempfinden der Bevölkerung“ auswirke. Zum anderen hätten die Raser den tödlichen Zusammenstoß durch ihre aggressive Fahrweise verursacht, als sie mit 95 statt der erlaubten 50 km/h in eine Linkskurve fuhren – einer schleuderte dabei. Außerdem seien tödliche Unfälle dieser Art in Köln schon häufiger vorgekommen.
Der BGH hob deswegen das Urteil einer anderen Kammer des Landgerichts auf und ließ den Fall neu verhandeln.
(tc)