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E-Scooter: Rechtlich zu betriebsungefährlich

23.06.2020 14:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
E-Scooter: Rechtlich zu betriebsungefährlich
Gemäß Paragraf 8 StVG geht von einem E-Scooter keine Betriebsgefahr aus
© Foto: Christoph Hardt/Geisler-Fotopress/picture-alliance

„Betriebsgefahr“ ist ein bekannter Begriff, wenn es um die Mithaftung – auch ohne eigenes verkehrswidriges Verhalten – nach Unfällen geht. Gilt diese auch für E-Scooter?

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Es kam zu einem Unfall zwischen einem Auto und einem E-Scooter. Die Autofahrerin gab ihr Verschulden zu, wollte aber trotzdem Schadenersatz vom E-Scooter-Fahrer. Dieser sei zu schnell unterwegs gewesen, verteidigte sie sich, außerdem habe er ein Rotlicht missachtet. Ganz unabhängig davon müsse er verschuldensunabhängig haften, da ein E-Scooter ein Kraftfahrzeug sei.

Der Rotlichtverstoß ließ sich vor Gericht nicht belegen. Als es um die verschuldensunabhängige Haftung aufgrund seiner Betriebsgefahr ging, senkte das Landgericht Münstern den Daumen: Ausgeschlossen, urteilten die Richter. Diese Art der Haftung gebe es erst bei Fahrzeugen, die auf ebener Strecke schneller als 20 km/h fahren. Das stellt auch Paragraf 8 des Straßenverkehrsgesetzes klar.

Landgericht Münster

Aktenzeichen 08 O 272/19

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KOMMENTARE


Herbert Eibl

27.06.2020 - 11:59 Uhr

Dieses Argument des Gerichtes hätte ich angezweifelt, denn die meisten E-Scooter können tatsächlich schneller als 20 km/h fahren. Hier hat meiner Meinung unser Bundesverkehrsministerium , wie schon sehr oft, versagt. Denn diese E-Scooter sind baulich ( Bremsen ) nicht für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet. Die Begründung des Bundesverkehrsministeriums für die schnelle, unüberlegte Zulassung war die Entlastung des innerstädtischen Verkehrs, dies hat sich eindeutig nicht bestätigt. Die E-Scooter werden meist von jugendlichen Verkehrsteilnehmern benutzt, als Spaßfaktor, und dabei werden Verkehrsregeln leider oft nicht ernst genommen und deshalb auch nicht eingehalten. E-Scooter sollten deshalb für den öffentlichen Verkehr verboten werden !!! Leider sind oftmals die Lobbyisten in der Bundesregierung stärker als die Vernunft und das Gewissen der Politiker.


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