Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine Ausnahme-Verordnung für Elektrofahrzeuge erlassen. Danach ist es möglich, elektrisch betriebene Kleintransporter bis zu 4,25 Tonnen mit einem Pkw-Führerschein zu fahren. Das Gewicht der Batterie bleibt bei der Bestimmung der Fahrzeugklassen außen vor.
„Mit der Ausnahme-Verordnung für Elektrofahrzeuge haben wir einen zusätzlichen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlicheren Elektro-Kleintransporters geschaffen“, sagt der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt. „Künftig führt nicht mehr alleine das Gewicht der Batterie dazu, dass eine Lkw-Fahrerlaubnis erworben werden muss. Für Handwerksbetriebe, Paket- und Zustelldienste, wird es attraktiver, sich Elektro-Kleintransporter anzuschaffen“, erläutert Dobrindt weiter.
Die Ausnahme-Verordnung trat am 31.12.2014 in Kraft.
(cm)