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Elektro-Kleintransporter mit Fahrerlaubnis Klasse B

08.01.2015 15:09 Uhr
Elektro-Kleintransporter mit Fahrerlaubnis Klasse B
Ran an den Strom: Künftig dürfen elektrisch betriebene Kleintransporter bis zu 4,25 Tonnen mit einem Pkw-Führerschein gefahren werden
© Foto: Dieter B. / panthermedia.net

Das Bundesverkehrsministerium will durch die Ausnahme-Verordnung Anreize zum Kauf von elektrisch betriebenen Transportern schaffen.

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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine Ausnahme-Verordnung für Elektrofahrzeuge erlassen. Danach ist es möglich, elektrisch betriebene Kleintransporter bis zu 4,25 Tonnen mit einem Pkw-Führerschein zu fahren. Das Gewicht der Batterie bleibt bei der Bestimmung der Fahrzeugklassen außen vor.

 „Mit der Ausnahme-Verordnung für Elektrofahrzeuge haben wir einen zusätzlichen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlicheren Elektro-Kleintransporters geschaffen“, sagt der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt. „Künftig führt nicht mehr alleine das Gewicht der Batterie dazu, dass eine Lkw-Fahrerlaubnis erworben werden muss. Für Handwerksbetriebe, Paket- und Zustelldienste, wird es attraktiver, sich Elektro-Kleintransporter anzuschaffen“, erläutert Dobrindt weiter.

Die Ausnahme-Verordnung trat am 31.12.2014 in Kraft.

(cm)

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