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Elektronische Krankschreibung ab 1. Januar

29.12.2022 12:00 Uhr | Lesezeit: 1 min
AU
Gehört zum Jahreswechsel der Vergangenheit an: die klassische Arbeitsunähigkeitsbescheinigung auf Papier
© Foto: Stockfotos-MG/stock.adobe.com

Ab 1. Januar wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Pflicht. Experten befürchten, dass die Neuerung zunächst nur mehr Arbeit statt Erleichterung bringt.

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Viele Unternehmen seien noch gar nicht auf die Neuerung vorbereitet, teilt der Branchenverband Moving unter Berufung auf das Haufe-Magazin mit. „Unter sollen sich auf einen holprigen Start vorbereiten, heißt es weiter. Die Fahrlehrerverbände informieren ihre Mintglieder. Auch die Agenturen für Arbeit können weiterhelfen, wenn es Unklarheiten gibt.

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