Ist die geplante Pkw-Maut in Deutschland eine Diskriminierung ausländischer Fahrer? Ja, glaubt die EU-Kommission – nein, sagt Alexander Dobrindt (CSU). Die Frage beantworten wird nun der Europäische Gerichtshof, vor dem die EU-Kommission nun die Bundesrepublik Deutschland verklagt hat.
Zwei Punkte sind es konkret, die die Kommission kritisiert: „Die Kommission ist der Auffassung, dass es auf zwei Ebenen zu Diskriminierung kommt: Zum einen werden deutsche Nutzer – und ausschließlich diese – von der Straßennutzungsgebühr befreit, weil ihre Kfz-Steuer genau um den Betrag der Gebühr gesenkt wird. Zum anderen sind die Preise für Kurzzeitvignetten, die typischerweise für ausländische Nutzer vorgesehen sind, überproportional teuer“, schreibt sie in einer Mitteilung.
CSU-Verkehrsminister Dobrindt hatte in den letzten Monaten die Bedenken der Kommission in zahlreichen Schriftwechseln nicht ausräumen können. Die Kommission hatte alternativ eine einheitliche streckenbezogene Maut oder eine Absenkung der Benzinsteuern statt der Kfz-Steuer-Rückerstattung vorgeschlagen. Der Ressortchef begrüßte die Klageankündigung. „Die Infrastrukturabgabe ist europarechtskonform, das wird der Europäische Gerichtshof bestätigen", sagte Dobrindt.
(tr)