Die neue EU-Verordnung „General Safety Regulation“ legt fest, dass ab 2022 Fahrzeugassistenzsysteme wie beispielsweise Notbremsassistenten in der gesamten Europäischen Union in neuen Fahrzeugtypen verbaut werden müssen. Ab dem Jahr 2024 müssten diese dann zudem in allen neu zugelassenen Kraftfahrzeugen vorhanden sein, informiert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) in einer Pressemitteilung. Dann seien intelligente Geschwindigkeitsassistenten, Schnittstellen für Alkohol-Interlocks, Müdigkeits- und Ablenkungswarnsysteme, ein Unfalldatenschreiber und Reifendruck-Kontrollsysteme in Pkw, Lkw und Bussen Pflicht. Autos müssten zudem mit einem Spurhalteassistenten ausgestattet sein, Lkw brauchen einen Spurverlassenswarner.
DVR: Abbiegeassistenten sollten automatisch bremsen
Nun müssten die Mindestanforderungen für die Fahrassistenzsysteme durch die UN-ECE (United Nations Economic Commission for Europe) schnellstmöglich klar definiert werden, fordert der DVR. Vor allem in Hinblick auf Abbiegeassistenzsysteme gebe es Handlungsbedarf. Denn die Verordnung lege lediglich fest, „Kraftfahrzeuge mit Systemen auszustatten, die Fußgänger und Radfahrer vor oder seitlich der Fahrzeuge entdecken, den Kfz-Fahrer vor einer Kollision warnen oder diese vermeiden“. Dies reicht laut DVR nicht aus, denn langfristig müssten Systeme in Kfz verbaut werden, die zusätzlich automatisiert bremsen könnten. Die Entwicklung von Abbiegeassistenzsystemen mit Notbremsfunktion müsse zügiger vonstattengehen, damit die Systeme schnellstmöglich eingebaut werden könnten.
(ts)