„Das bedeutet: Flüchtende aus der Ukraine müssen ihren Führerschein zunächst nicht umschreiben“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums (BMDV). Außerdem sollen nach dem Wunsch der EU-Kommission ukrainische Berufskraftfahrerqualifikationen europaweit anerkannt werden.
„Für die Dauer ihres Schutzstatus‘ nach der Massenzustromrichtlinie der EU – das heißt zunächst bis zum 23. Februar 2023 – sollen ukrainische Führerscheine und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auch ukrainische Berufskraftfahrerqualifikationen europaweit anerkannt werden“, ist weiter in der Pressemitteilung zu lesen.
„Da nicht sicher ist, ob die Verordnung im Wege eines Dringlichkeitsverfahrens gegebenenfalls. schon Anfang Juli 2022 vom EU-Parlament verabschiedet werden kann, hat das BMDV die Bundesländer gebeten, im Vorgriff auf die Verordnung zumindest ukrainische Führerscheine bereits jetzt anzuerkennen.“
Alexander Klug