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Europäischer Gerichtshof: Safe Harbor ist ungültig

09.10.2015 08:28 Uhr
Europäischer Gerichtshof: Safe Harbor ist ungültig
Gegen Facebook läuft eine Sammelklage. Diese hat unter anderem zum Ziel, Facebook auf die Einhaltung europäischen Datenschutzrechts zu verpflichten. Jetzt haben die Kläger einen wichtigen Teilsieg errungen
© Foto: Artistan / iStock / Thinkstock

Das Urteil stützt Datenschutz-Sammelklage gegen Facebook.

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Der EuGH hat die sogenannte Safe Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission für ungültig erklärt. Das Abkommen aus dem Jahr 2000 zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA sollte es Unternehmen ermöglichen, personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der europäischen Datenschutzrichtlinie aus einem EU-Land in die Vereinigten Staaten zu übermitteln. Jetzt steht fest, dass jeder Staat in Europa bei einem begründeten Verdacht auf Datenspionage im Safe Habor eigenständige Schlussfolgerungen ziehen darf. Unter anderem vor dem Hintergrund der NSA-Affäre und den Enthüllungen des US-amerikanischen Whistleblowers Edward Snowden ist die Sicherheit von Daten in den USA immer wieder in Frage gestellt worden.

Wichtiger Teilsieg bei Sammelklage gegen Facebook

Mit dem Urteil des EuGH hat auch der österreichische Datenschützer Maximilian Schrems einen wichtigen Teilsieg gegen Facebook errungen. Denn die Entscheidung ist in seinem Prozess gegen das soziale Netzwerk, den er mit Unterstützung von Roland ProzessFinanz vor dem Landesgericht Wien führt, von großer Bedeutung: Er führt dort eine Sammelklage von Facebook-Nutzern an. Diese hat zum Ziel, Facebook auf die Einhaltung europäischen Datenschutzrechts zu verpflichten. Außerdem soll die Plattform für die unberechtigte kommerzielle Nutzung von Mitgliederdaten in der Vergangenheit einen symbolischen Schadenersatz von 500 Euro pro Nutzer zahlen. 25.000 Facebook-Mitglieder unterstützen Schrems dabei, mehr als 60.000 weitere haben sich für eine Teilnahme registriert.

Das Landesgericht hatte die Klage im Frühjahr zunächst aus formellen Gründen abgelehnt. So nutze Schrems Facebook nicht nur als Verbraucher, sondern auch zu geschäftlichen Zwecken. Infolgedessen müsse er in Irland, wo Facebook seinen europäischen Sitz hat, gegen das soziale Netzwerk vorgehen, denn nur Verbraucher können am eigenen Wohnsitz klagen.

(Roland/cm)

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