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Fahrerlaubnisprüfungen: Verwirrung bei den Gebühren

30.09.2016 11:25 Uhr
Fahrerlaubnisprüfungen: Verwirrung bei den Gebühren
Die Gebühren für die theoretische und die praktische Prüfung sollen steigen
© Foto: M. Schuppich/Fotolia

Die Prüfgebühren sollen künftig für die Theorieprüfung bei 10 statt bei 9,30 Euro liegen, ist Presseberichten zu entnehmen. Dabei zahlen Fahrschüler jetzt schon 20,83 Euro.

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Für Verwirrung haben Presseberichte über eine Erhöhung der Prüfgebühren bei Fahrerlaubnisprüfungen gesorgt. Das Bundesverkehrsministerium habe TÜV und Dekra grünes Licht gegeben, die Prüfgebühren für die theoretische und praktische Prüfung zu erhöhen, hieß es darin – und zwar von 9,30 Euro auf 10 Euro für die Theorieprüfung und von 71,40 Euro auf 77,10 Euro für die praktische Prüfung B/BE. Die Gebühr für die praktische Prüfung in den Klassen A und A2 (Direkteinstieg) solle demnach von 94,80 auf 102 Euro steigen.

Das wird nicht nur  Fahrlehrer irritiert haben. Auch mancher Fahrschüler hat sich sicherlich gefragt, warum ihm denn sein Fahrlehrer gesagt hat, die Prüfgebühr für die Theorieprüfung läge bei 20,83 Euro obwohl es offensichtlich nur 9,30 Euro waren.

„Die Gebühr für die Theorieprüfung setzt sich aus zwei Einzelpositionen zusammen“, sagt BVF-Vorsitzender Gerhard von Bressensdorf. „Zur Prüfgebühr, die nun von 9,30 auf 10 Euro erhöht werden soll, kommt noch die Gebühr für die Prüfung am PC, die bei 8,20 Euro liegt und nun auf 8,90 erhöht werden soll. Außerdem fehlt bei allen in dieser Aufstellung angegebenen Beträgen die Mehrwertsteuer.“

Das heißt, die Theorieprüfung kostet künftig nicht, wie angegeben, 10 Euro. Sie kostet 10 Euro + 8,90 + 19 % Prozent Mehrwertsteuer auf die 18,90 Euro und liegt damit bei 22,49 Euro. Und die Gebühr für die praktische Prüfung soll inklusive Mehrwertsteuer für die Klassen B/BE von 84,97 Euro auf 91,75 Euro steigen und für die Klassen A/A2 von 112,81 Euro auf 121,38 Euro.

Ein Termin, wann diese Erhöhungen in Kraft treten sollen, ist noch nicht veröffentlicht. „Das Verfahren ist noch gar nicht abgeschlossen; derzeit ist die Verordnung noch in den Ausschussberatungen und muss von der Politik noch abgesegnet werden“, sagt von Bressensdorf.

Die Tabelle mit den neuen Gebühren finden Sie in der Bundesratsdrucksache 552-16 (auf Seite -8-), die Sie hier abrufen können. 

(bub) 

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