Der Bundesrat ist in seiner 904. Sitzung am 14. Dezember 2012 der Empfehlung des federführenden Verkehrsausschusses gefolgt, der „Achten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ nach Maßgabe von Änderungen zuzustimmen. In erster Linie wird damit ergänzend zur sechsten gleichnamigen Verordnung die Umsetzung der 3. EU-Führerschein-Richtlinie in nationales Recht vollzogen.
Dazu sind Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Folgeänderungen in fahrlehrerrechtlichen Verordnungen und Regelungen zur Vermeidung widersprüchlicher Änderungsbefehle der sechsten und siebten Änderungsverordnung vorgenommen wurden. Außerdem wurde eine Gebührenregelung getroffen.
Die Verordnung enthält Besitzstands- und Übergangsregelungen für Inhaber von Fahrerlaubnissen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, Regelungen zur Befristung von Führerscheindokumenten und die Schlüsselzahlen für den EU-Kartenführerschein.
Zu den wichtigsten vom federführenden Verkehrsausschuss angestoßenen Änderungen zählt, dass Berufskraftfahrer und Fachkräfte im Fahrbetrieb nach Abschluss ihrer Ausbildung ab dem 19. Januar 2013 auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres im Ausland Busse mit den Klassen D1/D1E beziehungsweise D/DE führen dürfen.
Den Wortlaut der Achten Änderungsverordnung sowie den zugehörigen Beschluss des Bundesrates, in dem es um die Bus-Regelungen geht, könnten interessierte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer im Download-Bereich unterhalb dieser Meldung als pdf-Datei herunterladen.
(dif)
- 8ÄVO (715.0 KB, PDF)
- Bundesratsbeschluss (36.3 KB, PDF)