Welche Neuerungen soll es im Fahrlehrerrecht geben? Bleibt die Ausbildung in den Fahrschulen der Eckpfeiler für den Führerscheinerwerb? Wie sieht es aus mit der Fahrschulüberwachung? Um diese und weitere Fragen drehte sich der Workshop, der von Gerhard von Bressensdorf, dem Vorsitzenden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), moderiert wurde.
Die Experten Michael Bahr von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und Dietmar Sturzbecher, Professor für Jugend-, Familien- und Bildungssoziologie, waren sich in ihren Vorträgen einig: Verbessert werden soll die Qualität der pädagogischen Fahrlehrerausbildung, um Deutschlands Fahrlehrerschaft fit für die Zukunft zu machen. Über das wie und das wann gab es im Anschluss viel zu sprechen. Die beiden Referenten sowie Renate Bartelt-Lehrfeld vom Bundesministerium für Verkehr baten die Fahrlehrer um ihre Ansichten.
Diese ließen sich in der Diskussionsrunde, die im Anschluss an die von MAN gesponserte Kaffeepause stattfand, nicht lange bitten. Beiträge zu Eingangskompetenzen für Fahrlehrer, zum Zwei-Phasen-Modell und der Wunsch nach einem kurrikularen Lehrplan ließen eines deutlich werden: das Bedürfnis des Berufsstandes nach weiterer Professionalisierung. Dass dieser Wunsch bis zum Ende der Legislaturperiode 2017 wieder nicht in Gesetzesform zum Ausdruck kommt, war die Befürchtung vieler Teilnehmer. Gerhard von Bressensdorf dazu: „Wir wollen und werden nicht noch einmal 15 Jahre warten, bis wir endlich greifbare Ergebnisse auf dem Tisch haben.“
(tc)