„Als die ersten Anzeichen da waren, dass es erneut einen Lockdown geben würde, war für uns sofort klar, dass wir wieder etwas tun müssen, um unseren Fahrlehrern durch die Krise zu helfen“, sagt Vorstand Stefan Kottwitz. „Wir haben uns deshalb gleich zusammengesetzt und begonnen, das FV-Hilfspaket 2 vorzubereiten.“ Damit können Fahrlehrer, die bei der Fahrlehrerversicherung versichert sind, für die Zeit des Ausübungsverbotes die Kfz-Versicherung ihrer Fahrschulfahrzeuge in eine kostenlose Ruheversicherung umwandeln. Die Ruheversicherung greift solange bis das Fahrzeug wieder genutzt wird beziehungsweise längstens bis Ende des Ausübungsverbotes.
Kottwitz: „So müssen unsere Mitglieder nicht darüber nachdenken, ob sie den Aufwand und die Kosten für die Außerbetriebsetzung und Wiederinbetriebsetzung ihrer Fahrzeuge auf sich nehmen möchten. Und sie haben außerdem kostenlos den Schutz der Ruheversicherung.“
Unkomplizierter Ablauf über das Kundenportal
Wie wird er Ablauf sein? „Maximal unkompliziert“, sagt Vorstand Thomas Freythaler. „Die Fahrschulen parken ihre Fahrzeuge und melden anschließend ganz einfach über das Online-Kundenportal der Fahrlehrerversicherung die Außerbetriebsetzung. Bevor sie das Fahrzeug das nächste Mal nutzen, können sie wieder mit wenigen Klicks über das Kundenportal die Ruheversicherung in die reguläre Kfz-Versicherung umwandeln. Bei offiziellem Ende des Lockdowns wird die Ruheversicherung automatisch aufgehoben."
Wie schon beim ersten FV-Hilfspaket zahlen die Versicherten ganz regulär ihre Versicherungsprämien. Nach Wiederinbetriebnahme beziehungsweise Ende des Ausübungsverbotes überweist ihnen die Fahrlehrerversicherung eine Erstattung für die Zeit der Außerbetriebnahme.
Freythaler: „Das FV-Hilfspaket 2 wird ab dem 1. Januar 2021 greifen. Nähere Infos zum Ablauf der Außerbetriebnahme finden unsere Versicherten ab dem 29. Dezember 2020 auf der Website der Fahrlehrerversicherung.“
Heinz-Herbert Pautz