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Fahrschulseiten: Vorsicht Abmahnung!

03.08.2018 09:10 Uhr
Fahrschulseiten: Vorsicht Abmahnung!
Auch Fahrschulen werden immer wieder Opfer von so genannten "Abmahn-Anwälten"
© Foto: Zerbor/stock.adobe.com

Fahrschulen sollten extrem vorsichtig mit aus dem Internet kopierten Inhalten sein, wie ein aktueller Fall zeigt.

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Vor einigen Jahren, als die ersten Straßenkarten im Internet verfügbar waren, haben viele Fahrlehrer das genutzt, um auf ihren Internetseiten den Weg zur Fahrschule anschaulich darzustellen. Das war eine Urheberrechtsverletzung, die sich auf solche Fälle spezialisierte Anwaltskanzleien zunutze machten, um Fahrschulen mit einer regelrechten Abmahnwelle zu überziehen. 

Auch heute nutzen einige Fahrschulen auf ihren Internetseiten die Inhalte anderer Websites, um ihren Fahrschülern auf sie zugeschnittene Informationen zu bieten. Nach wie vor kann das teuer werden - auch wenn es sich um grundsätzlich "freundliche" Seiten wie zum Beispiel fahrschule-online.de handelt.

Eine Fahrschule hat aktuell eine E-Mail von einer Kanzlei bekommen, die - nach einer schnellen Internetrecherche - wohl auf derartige Abmahnungen spezialisiert ist. Die Fahrschule hatte Text und Bild aus fahrschule-online auf ihre eigene Website kopiert. Nach aktuellem deutschem Urheberrecht bleibt das Eigentum an einem Werk aber immer beim Ersteller des Werkes - auch in dem Fall, in dem beispielsweise ein Verlag dafür bezahlt hat, ein Bild verwenden zu dürfen. 

Im konkreten Fall handelt es sich um ein Bild der Agentur dpa. Die Kanzlei gibt an, im Auftrag der dpa zu handeln und hat gleich einen Link mitgeschickt, unter dem die Fahrschule online fast 800 Euro überweisen soll. Wie der Fall ausgeht, ist noch offen. Nichtsdestotrotz: Es ist immer mit einem Risiko verbunden, Inhalte aus dem Internet ohne Genehmigung zu kopieren und zu verwenden. 

Unkritisch ist es dagegen, auf Inhalte mit eigenen Worten hinzuweisen und anschließend auf die entsprechende Website zu verlinken. Ansonsten ist nur der auf der sicheren Seite, der für jeden Einzelfall eine schriftliche Genehmigung des Urhebers einholt. 

(bub)

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