Jeder Zivildienstleistende, der an seiner Dienststelle mehr als 50 Prozent der Arbeitszeit hinter dem Lenkrad verbringt, soll ab dem 1. Oktober 2009 vor Antritt der Stelle ein fünfstündiges Fahrtraining absolvieren. Der Kurs soll einen theoretischen und einen praktischen Teil haben. Neben fahrphysikalischen Aspekten sollen auch psychologische Fragen angesprochen werden, die für die meist zur Risikogruppe der 18- bis 25jährigen Fahranfänger gehörenden „Zivis“ wichtig sind. Der praktische Teil soll den Anforderungen der Dienststelle Rechnung tragen und beispielsweise auch Übungen beinhalten, bei denen das Fahrgastverhalten, die Sicherung der Fahrgäste und der Umgang mit großen und schweren Transportern thematisiert werden. Das wurde bei der Auftaktpressekonferenz deutlich, die am 25. September 2009 im Hannoveraner Landesbildungszentrum für Blinde stattfand. Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst, Dr. Jens Kreuter, erklärte dort, die nun im Leitfaden für den Zivildienst vorgeschriebenen Fahrtrainings sollten sich an den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) orientieren. Dessen Präsident Dr. Walter Eichendorf interpretierte dies als Muss-Bestimmung und dankte dem Bundesamt, dass es sich trotz der etwas höheren Kosten für das DVR-Konzept entschieden habe. Auch der ADAC-Vizepräsident für Verkehr, Ulrich Klaus Becker, sah es als wichtigen Aspekt an, die Richtlinien des DVR einzuhalten. Kreuter indes erwiderte dazu auf Nachfrage von „Fahrschule“, es handle sich um eine Soll-Bestimmung. Das Bundesamt wolle „etwas behutsamer einsteigen“. Das Wort „Fahrtraining“ sei bewusst gewählt worden, weil viele Dienststellen im Vorfeld der neuen Bestimmung beim Begriff „Fahrsicherheitstraining“ irrtümlicherweise an einen „Schleuderkurs“ gedacht hätten, den sie nicht wollten. „Fahrschule“ erläutert die genaue Sachlage in der Oktober-Ausgabe und schildert darin Erfahrungen von vier wichtigen Hilfsorganisationen und deren Wünsche. Vorgestellt wird außerdem ein Konzept der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF). Der 2. stellvertretende Bundesvorsitzende Peter Tschöpe hat es mit Kollegen entwickelt und wird es in Kürze dem Vorstand der BVF präsentieren. Das Konzept ist so angelegt, dass engagierte Fahrlehrer es auch auf größeren Parkplätzen durchführen können und dazu keine Gleitfläche brauchen. Die genauen Vorgaben zu den ab dem 1.10.2009 geforderten Fahrtrainings sind im Leitfaden für die Durchführung des Zivildienstes festgelegt. Seine neueste Fassung kann man auf der Internetseite des Bundesamtes für den Zivildienst unter der Rubrik „Leitfäden und Sonderinformationen“ ganz oder in Teilen herunterladen. Der entscheidende Passus findet sich im Abschnitt D auf Seite 10. Diese pdf-Datei steht im Download-Bereich zu dieser Meldung zum Herunterladen bereit. (dif, 25.08.09) http://www.zivildienst.de
- Zivildienst_Leitfaden_AbschnittD (221.1 KB, PDF)