Ein internationaler Führerschein wird immer auf Fernreisen benötigt. Da man aber die weltweit gültige Fahrerlaubnis nicht ständig braucht, hat man die nötigen Informationen dazu nicht immer gleich parat. Der ADAC hat die wichtigen Fakten zum Internationalen Führerschein zusammengestellt.
Der internationale Führerschein wird in folgenden Ländern benötigt: Innerhalb der EU genügt immer der deutsche Führerschein. Auch in den meisten Nicht-EU-Ländern Europas – unter anderem Schweiz, Türkei, Weißrussland – reicht der nationale Führerschein aus. Empfohlen wird der internationale Führerschein dagegen in Albanien, Moldawien, Russland und der Ukraine. Er erleichtert die Kommunikation mit Polizei und Behörden. Bei Reisen in die USA, nach Kanada, Australien, Neuseeland sowie in den Ländern Asiens, Afrikas sowie Mittel- und Südamerikas wird der internationale Führerschein erwartet.
Das Fahren ohne internationalen Führerschein kann im Extremfall folgende Konsequenzen haben: Nach den jeweiligen nationalen Strafvorschriften ist unter Umständen auch eine Freiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht auszuschließen. In einigen US-Bundesstaaten, in Japan oder in Dubai ist die Gefahr sogar groß, bei einer Fahrt ohne gültigen (internationalen) Führerschein eingesperrt zu werden, teilte der ADAC mit.
Der internationale Führerschein gilt nicht als einzelnes Dokument. Er ist eine Übersetzung und nur als Zusatzdokument zusammen mit dem nationalen Führerschein gültig. Er soll der Polizei im Ausland die Überprüfung des Fahrers erleichtern.
Der internationale Führerschein ist nicht zusammen mit dem alten grauen oder rosafarbenen nationalen Führerschein gültig. Das Dokument kann nur bei gleichzeitigem Umtausch des alten in einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat beantragt werden. Der internationale Führerschein muss bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden und kostet 15 Euro. Die Gültigkeit beträgt in der Regel drei Jahre.
Bleibt die Frage, ob man mit dem deutschen Führerschein bis zum Ende der Reise weiterfahren darf, wenn der internationale Führerschein gestohlen wurde? Der ADAC antwortet mit einem klaren „Nein“. In den Ländern, in denen der internationale Führerschein vorgeschrieben ist, wird man nach einem Verlust so behandelt, als ob von Anfang an keiner vorlag. Daher empfiehlt der ADAC in diesem Fall unbedingt eine Diebstahls- oder Verlustanzeige bei der Polizei.
(ADAC/tom)