Die Feinstaubplakette an Autos wird in Zukunft nicht nur innerhalb von Umweltzonen kontrolliert, sondern auch bei der Hauptuntersuchung (HU). Darauf weisen die Sachverständigen von Dekra hin. Die Neuerung trat am 19. November 2013 mit dem aktualisierten HU-Mängelkatalog in Kraft.
Demnach wird die falsche Farbe einer Feinstaubplakette, die also nicht mit der tatsächlichen Schadstoffgruppe eines Fahrzeuges übereinstimmt, als erheblicher Mangel eingestuft. Das bedeutet, dass der Prüfer die amtliche Plakette nicht erteilen kann. Eine Feinstaubplakette, bei der das eingetragene Kfz-Kennzeichen unleserlich ist oder nicht dem tatsächlichen Kennzeichen des Fahrzeugs entspricht, wird dagegen als geringer Mangel bewertet.
Das Fehlen einer Feinstaubplakette wird bei der HU nicht beanstandet. Schließlich ist die Plakette nur beim Befahren einer Umweltzone vorgeschrieben. Wenn aber eine Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe angebracht ist, muss es auch die richtige sein.
Wer überprüfen möchte, ob auf seinem Fahrzeug die richtige Plakette angebracht ist, kann das auf der Homepage der Dekra mit dem Plakettenrechner tun.
(cm)