Steuerprüfer dürfen im Rahmen der sogenannten Lohnsteuer-Nachschau während der Geschäftszeiten unangekündigt im Betrieb vorbeischauen. Vorrangiges Ziel dieser Ad-hoc-Prüfungen ist die Bekämpfung von Steuerbetrug, berichtet die Wirtschaftskanzlei DHPG in einer Mitteilung. Dabei prüfen Mitarbeiter der Finanzverwaltung in der Regel gemeinsam mit dem Zoll, der für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständig ist, die Einhaltung der lohnsteuerlichen Pflichten.
Für die Lohnsteuer-Nachschau, die während der üblichen Geschäftszeiten stattfinder, dürfen Prüfer unangemeldet die Grundstücke und Geschäftsräume von Unternehmen betreten. Die Steuerpflichtigen müssen auf Verlangen alle Lohn- und Gehaltsunterlagen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden vorlegen und Auskünfte erteilen. „Allerdings darf der Prüfer den Betrieb nicht selbst durchsuchen“, betont Jochen J. Muth, Steuerberater der DHPG. „Er hat nur das Recht, Unterlagen vom Geschäftsführer oder autorisierten Mitarbeitern einzufordern.“ Kommt es zu einer Lohnsteuer-Nachschau, ist es für eine strafbefreiende Selbstanzeige eventuell schon zu spät. Doch eine Sperrwirkung erstreckt sich nur auf die betreffende Steuerart, so dass eine Selbstanzeige etwa im Bereich der Umsatzsteuer weiterhin möglich ist.
Wenn der Prüfer genauer nachschauen möchte, kann er fließend in eine Lohnsteuer-Außenprüfung übergehen. Eine vorherige Prüfungsanordnung ist nicht erforderlich. Unternehmen sollten deshalb bei einer Lohnsteuer-Nachschau nicht auf Zeit spielen und Unterlagen verspätet herausgeben. Sie riskieren sonst nicht nur eine Lohnsteuer-Außenprüfung, sondern auch ein Verzögerungsgeld von mindestens 2.500 Euro.
Die Wirtschaftskanzlei DHPG gibt außerdem folgende Tipps:
1. Fallstricke erkennen: Es gibt viele Konstellationen, die lohnsteuerlich problematisch sein können. Oft haben Kleinigkeiten große steuerliche Auswirkungen. Unternehmen sollten deshalb Rücksprache mit ihrem steuerlichen Berater nehmen.
2. Nachweise sammeln: Einige Fälle bieten Interpretationsspielraum. Mit plausiblen Belegen lassen sich viele kritische Nachfragen entkräften. Unternehmen sollten frühzeitig Nachweise sammeln und den Lohnunterlagen beifügen.
3. Aufbewahrung optimieren: Alle Lohn- und Gehaltsunterlagen sollten geordnet und nachvollziehbar aufbewahrt werden. Die fortschreitende Digitalisierung erfordert besondere Vorkehrungen. Daten aus Vorsystemen sollten Prüfern nicht automatisch überlassen werden.
(ab)