Sommer – für viele die schönste Jahreszeit. Steigen die Temperaturen, heißt es Badesachen packen, rein in die Flipflops, die Sonnenbrille auf und bei offenem Fenster in Richtung Badesee. Doch genau hier gibt es laut dem ADAC ein paar „Sommersünden“, auf die Autofahrer aufpassen sollten.
Gefahrenquelle Flipflops
Wer mit den beliebten Zehentrennern am Steuer erwischt wird, den erwartet kein Bußgeld. Anders sieht es aber aus, wenn ein Unfall passiert. Dann drohen juristische Konsequenzen, sagt der ADAC. Zudem kann es sein, dass die Versicherung ihre Leistungen zumindest teilweise verweigert.
Sicherung der Badesachen
Badeutensilien wie Luftmatratze oder Schlauchboot dürfen in der Regel auf dem Autodach transportiert werden. Ganz wichtig dabei: Die Ladung muss unbedingt gut gesichert sein. Muss der Autofahrer eine Vollbremsung oder ein plötzliches Ausweichmanöver einlegen, dürfen die Gegenstände unter keinen Umständen wegrutschen oder sogar vom Autodach fallen. Sonst drohen Bußgeld und Punkte. Ist beispielsweise ein Schlauchboot nicht ausreichend gesichert, muss der Autofahrer mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen, so der ADAC.
Geeignete Sonnenbrille
Sie ist eine der wichtigsten Utensilien des Sommers und vor allem auch für eine gute Sicht beim Autofahren verantwortlich: die Sonnenbrille. Aber nicht jedes Modell eignet sich für Letzteres. Sonnenbrillen mit zu dunklen oder knalligen Gläsern können beispielsweise die Farben von Ampeln sowie Verkehrsschildern verfälschen. Der ADAC rät deshalb zu einer Tönung von höchstens 75 Prozent.
Scheiben verdunkeln
Eine Möglichkeit, um das Innere des Autos vor zu starker Sonneneinstrahlung zu schützen, sind Verdunklungsfolien. Doch nicht an jeder Autoscheibe sind sie erlaubt, warnt der ADAC. Die Windschutzscheibe sowie die vorderen Seitenfenster müssen immer frei bleiben, sonst drohen 90 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Wer die Heckscheibe und die hinteren Seitenscheiben verdunkeln will, darf das nur mit einer zugelassenen Folie tun.
Autofenster schließen
Wer sein Auto parkt muss dafür Sorge tragen, dass Türen und Fenster verschlossen sind. Ansonsten kann laut ADAC ein Bußgeld von 15 Euro verhängt werden. Erlaubt ist dagegen, das Fenster einen kleinen Spalt oder das Verdeck des Cabrios offen zu lassen, wenn man das Auto nur kurzfristig verlässt. Wird aber beispielsweise das Fahrzeug von der Polizei abgeschleppt und sichergestellt, weil es offen am Flughafen geparkt hat, dann trägt der Halter die dabei aufkommenden Kosten.
(jg)