Zehn Euro kostet es, wenn man als Fahrer eines Kraftfahrzeuges bei einer Polizeikontrolle den Führerschein nicht vorzeigen kann. Was bei Verlust zu tun ist, hat der ADAC zusammengefasst:
Führerschein gestohlen
Ein Diebstahl muss bei der Polizei angezeigt werden. Die Beamten stellen eine sogenannte Diebstahlbescheinigung aus, mit der ein neuer Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden kann. Die Gebühr dafür beträgt etwa 35 Euro.
Bis zu sechs Wochen kann es dauern, bis das neue Dokument bei der Führerscheinstelle abgeholt werden kann. Gegen einen Gebührenzuschlag ist auch eine Eilausstellung möglich.
Verlorener Führerschein
Wer seinen Führerschein verloren hat, muss einen neuen in der Führerscheinstelle seines Wohnorts beantragen. Dafür muss neben Reisepass oder Personalausweis auch ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorgelegt werden. Möglicherweise verlangt die Behörde auch eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Führerscheins. Ein Ersatzführerschein kostet mit der eidesstattlichen Versicherung rund 65 Euro.
Wenn der verlorene Führerschein an einem früheren Wohnort ausgestellt wurde, kann eine sogenannte Karteidatenabschrift - eine Bescheinigung über die Führerscheindaten, die bei der früheren Fahrerlaubnisbehörde eingetragen sind – gefordert werden.
Bis der neue Führerschein da ist
Für die Zeit, bis der neue Führerschein da ist, kann ein kostenpflichtiger Übergangsführerschein für Fahrten im Inland beantragt werden. Auch für dieses Dokument gilt eine Mitführpflicht und es ist nur in Kombination mit dem Personalausweis gültig.
Taucht der verloren geglaubte Führerschein doch wieder auf, muss unverzüglich die Führerscheinstelle informiert werden.
Führerscheinverlust im Ausland
Wird der Führerschein im Ausland gestohlen, sollte das das bei der dortigen Polizei angezeigt werden.
(bub)