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Führerschein zurück trotz Sperrfrist

04.10.2012 10:19 Uhr
Alkoholauffällige Kraftfahrer können vor Gericht mit Nachschulungskursen punkten

Teilnahme an Nachschulungskursen stimmt Richter häufig milde.

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Bei besonders schweren oder wiederholten Alkoholvergehen liegt es im Ermessen des Gerichts, neben der Anordnung des Führerscheinentzugs auch eine Sperrfrist zu setzen, innerhalb derer die zuständige Behörde keine Fahrerlaubnis mehr erteilen darf. In der Regel bewegen sich diese Sperrfristen zwischen sechs und neun Monaten. Je nach gemessener Promillezahl können es auch mehr werden.

Doch wer sich rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzt, kann seinen Führerschein schon früher zurückbekommen: „Häufig ist eine Sperrzeitverkürzung möglich, wenn geeignete Schulungsmaßnahmen nachgewiesen werden“, erklärt Axel Uhle, Verkehrspsychologe und Mitglied der Geschäftsführung bei der TÜV Süd Pluspunkt GmbH. Wer schon zum Gerichtstermin eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Nachschulungskurs für alkoholauffällige Kraftfahrer vorlegt, kann die gerichtlich verhängte Sperrzeit in der Regel um zwei bis drei Monate verkürzen.

Das Verfahren ist jedoch nicht einheitlich geregelt: In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist die Vorgehensweise festgeschrieben. In den anderen Bundesländern trifft das Gericht Einzelfallentscheidungen. Deshalb bietet TÜV Süd Pluspunkt landesspezifische Kurse an.

 (cm)

http://www.tuev-sued.de/pluspunkt

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