Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wertet das am 1. August 2007 in Kraft getretene Alkoholverbot für Fahranfänger als Schritt in die richtige Richtung. Allerdings sei der Anteil der 21 bis 25 Jahre alten Fahranfänger an Unfällen mit Personenschäden mit fast 18 Prozent noch höher als bei den 18- bis 21-Jährigen. Deshalb solle darüber nachgedacht werden, diese Altersgruppe generell in das Alkoholverbot mit einzubeziehen. In seiner Pressemitteilung fügt der GDV an, dass Kfz-Haftpflichtversicherer bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen generell bis zu 5.000 Euro vom Unfallverursacher zurückfordern können. Außerdem riskiere ein alkoholisierter Autofahrer den Kasko-Schutz. (dif, 01.08.07)
GDV: Alkoholverbot auch für ältere Fahranfänger
Der GDV würde es für sinnvoll halten, auch bis zu 25 Jahre alten Fahrern ein Alkoholverbot am Steuer aufzuerlegen.