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Gehweg, Radweg, Straße?

29.06.2017 11:50 Uhr
Gehweg, Radweg, Straße?
Kinder radeln auf dem Gehweg: Erlaubt ist das nur bis zum zehnten Geburtstag
© Foto: amp.net/ADAC

Alter und Fortbewegungsmittel bestimmen, wo sich Kinder im Straßenverkehr einordnen müssen. Der ADAC fasst die wichtigsten Regelungen zusammen.

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Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen mit ihren Fahrrädern den Gehweg benutzen. Die Fahrbahn ist für sie verboten. Auf einem Fahrradweg, der baulich getrennt von der Fahrbahn ist, dürfen sie aber auch radeln. Außerdem dürfen Aufsichtspersonen Kinder mit Fahrrädern auf Gehwegen begleiten.

Zwischen acht und zehn: Kinder haben die Wahl

Kinder zwischen acht und zehn Jahren haben die Wahl: Bei einem benutzungspflichtigen Radweg können sie zwischen Radweg und Gehweg wählen. Ist der Radweg nicht benutzungspflichtig, dürfen sie Geh-, Radweg oder Fahrbahn benutzen.

Ab zehn: Der Gehweg ist tabu

Haben Kinder das zehnte Lebensjahr vollendet, hängt es von der Situation ab: Gibt es neben der Fahrbahn einen nicht benutzungspflichten Radweg, können sie wählen. Ist der Radweg neben der Fahrbahn benutzungspflichtig, muss er befahren werden. Auf dem Gehweg dürfen sie – wie auch Erwachsene – nicht fahren.

Neues Zusatzzeichen für Inline-Skater

Inline-Skater müssen den Gehweg benutzen – es sei denn, Radwege sind mit dem neuen Zusatzzeichen für Inline-Skater ausgezeichnet. Fahrer mit Skate- und Longboards sowie Laufrädern werden laut ADAC wie Fußgänger behandelt. Das gilt auch für Heranwachsende. Das heißt, Kinder müssen den Gehweg in Schrittgeschwindigkeit benutzen. Hoverboards hingegen dürfen ausschließlich auf einem abgeschlossenen Privatgelände gefahren werden. Im Straßenverkehr haben sie nichts zu suchen, egal wie alt man ist.

(tc)

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