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Geschäftsessen: Fiskus kann in die Suppe spucken

09.02.2013 05:00 Uhr
Wer die Bewirtungskosten eines Geschäftsessens absetzen will, darf keine Formfehler machen

Schon kleine Formfehler auf den Bewirtungsbelegen reichen aus, damit die Finanzbehörden den Abzug der Kosten und der Vorsteuer ablehnen.

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Besprechungen finden immer häufiger im Rahmen eines Geschäftsessens statt. Immerhin 70 Prozent der Bewirtungskosten lassen sich als Betriebsausgabe absetzen. Damit die Finanzbehörden den Beleg auch anerkennen, müssen Formfehler vermieden werden. Schon kleine Ungereimtheiten gefährden den kompletten Abzug, warnt die Wirtschaftskanzlei DHPG.

Der häufigste Fehler sind unvollständige Angaben. Neben dem Anlass der Bewirtung und den teilnehmenden Personen darf auch die Unterschrift des Steuerpflichtigen auf dem Beleg nicht fehlen. Bei einem Essen im Restaurant ab 150 Euro brutto muss die Rechnung auch den Namen des Bewirtenden enthalten.

Pauschale Formulierungen wie „Geschäftsessen“ sind den Finanzbehörden zu wenig. Der Anlass des Treffens muss konkret und detailliert festgehalten werden.

Bei überhöhten Kosten werden die Finanzbeamten stutzig. Die Rechnung sollte immer in einem angemessenen Verhältnis zum Anlass und der Größe des Unternehmens stehen. Höhere Bewirtungskosten müssen daher entweder gut begründet, oder aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

(cm)

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