Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 25 km/h überschreitet, mit dieser zu hohen Geschwindigkeit überholt und nach dem Überholvorgang von der Straße abkommt, kann keinen Versicherungsschutz von seiner Vollkaskoversicherung erwarten. In einem solchen Fall wird grobe Fahrlässigkeit als bewiesen angenommen. (tra, 29.4.09) Oberlandesgericht Saarbrücken Aktenzeichen 5 U 78/08
Geschwindigkeitsüberschreitung: Vollkasko zahlt nicht
Wer mit zu hoher Geschwindigkeit überholt und anschließend von der Fahrbahn abkommt, kann nicht damit rechnen, seinen Schaden von der Vollkasko-Versicherung ersetzt zu bekommen.