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Lebensgefahr: Kinder und Tiere in aufgeheizten geparkten Autos

07.08.2025 10:21 Uhr | Lesezeit: 3 min
Dog Mode bei Lucid
In manchen Autos gibt es dank "Hundemodus" wenig bis keine Gefahr für den Vierbeiner im Sommer im Auto. Generell sollten aber Tiere und Kinder bei Sonneneinstrahlung nicht allein im Auto gelassen werden
© Foto: Lucid

Der ACV, der Automobil-Club Verkehr, warnt davor, Kinder und Tiere in aufgeheizten geparkten Autos zurückzulassen und gibt Tipps, wie man im Ernstfall das Richtige tut.

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Der Sommer ist zurück, und die Temperaturen steigen wohl jedes Jahr wieder ein wenig an. Umso mehr steigen auch die Risiken, sollten Tiere oder auch kleine Kinder in Fahrzeugen, die in der Sonne stehen - auch nur für kurze Zeit - zurückgelassen werden. Innerhalb von Minuten kann sich der Fahrzeuginnenraum dermaßen aufheizen, dass ein medizinischer Notfall droht.

Der ACV hat sich in seiner neuen Aussendung dem Thema gewidmet. Fahrzeuge heizen sich aufgrund diverser Umstände im Innenraum sehr schnell auf. Messungen haben ergeben, dass nach 10 Minuten bereits über 30 °C im Auto möglich sind, nach einer Stunde über 50 °C! Tiere und Kinder sind dabei besonders hitzeempfindlich und können schlechter mit den hohen Temperaturen umgehen.

ACV Hitzefalle Auto
Entwicklung der Temperatur im geparkten Auto bei direkter Sonneneinstrahlung nach Standzeit und Außentemperatur
© Foto: ACV

Das Zurücklassen von Tieren und Kindern kann - abgesehen von den gesundheitlichen Folgen - auch rechtliche Konsequenzen haben und laut ACV bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe einbringen.

Keine rechtlichen Konsequenzen bei akuter Gefahr

Anders ist es, wenn man als Außenstehender eingreifen will. Als allererstes sollte bei akuter Gefahr für die Insassen ein Notruf abgesetzt werden. Um Leben zu retten, darf die Scheibe engeschlagen werden. Am besten mit einem Nothammer oder einem anderen Gegenstand, um sich nicht selbst zu verletzen.

Rechtlich sieht das Ganze so aus: Wenn eine akute Gefahrensituation nachgewiesen werden kann, liegt ein rechtfertigender Notstand gemäß § 34 StGB vor und die damit verbundene Sachbeschädigung ist nicht rechtswidrig. In einem solchen Fall wird daher empfohlen, Zeugen hinzuzuziehen sowie Fotos und Videos zur Dokumentation anzufertigen.

Für unterlassene Hilfeleistung, die dann vorliegt, wenn Hilfe erforderlich und ohne erhebliche eigene Gefährdung möglich gewesen wäre (§ 323c StGB), kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.

Hundemodus

Manche neueren E-Autos haben einen sogenannten "Hundemodus", bei dem der Innenraum auch bei abgeschalteter "Zündung" überwacht und klimatisiert wird - der ADAC hat diese Funktion letztes Jahr einem Test unterzogen, wir berichteten. Dies wird auf den Bildschirmen der Fahrzeuge angezeigt. Aber auch dabei sollte man sich nicht darauf verlassen und seinen Vierbeiner nicht zu lange alleine im Auto lassen.

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