Wiesbaden (ots) - Ob im Auto, auf dem Fahrrad oder zu Fuß - jeder, der im Straßenverkehr unterwegs ist, muss sich an Regeln halten. "Wer beispielsweise mit dem Rad eine rote Ampel überfährt, begeht ein schwerwiegendes Vergehen", sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. Es wird mit mindestens 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft. Dasselbe gilt, wenn Radfahrer den Fußgängern an einem Zebrastreifen keinen Vorrang gewähren oder sie beispielsweise in der Fußgängerzone gefährden.
Hohe Strafen in der Probezeit
Ein schwerwiegender Verkehrsverstoß mit dem Fahrrad kann besonders dann geahndet werden, wenn er innerhalb der Probezeit für den Führerschein begangen wird. "Die Probezeit kann sich um zwei weitere Jahre verlängern. Und die Führerscheinneulinge müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen - natürlich auf eigene Kosten", warnt R+V-Experte Richter. Bei wiederholtem Fehlverhalten kann der Führerschein sogar komplett entzogen werden, auch wenn immer nur das Fahrrad im Spiel war.
Wer alkoholisiert mit dem Rad unterwegs ist, riskiert ebenfalls den Verlust seines Führerscheins. "Fallen Radler durch ihre unsichere Fahrweise auf oder gefährden sie andere, kann dies zum Entzug der Fahrerlaubnis für das Auto führen", sagt Roland Richter. Ab 1,6 Promille begeht man - auch ohne erkennbare Fahrunsicherheit mit dem Rad - sogar eine Straftat. "Man gilt dann als absolut fahruntauglich."