-- Anzeige --

Getönte Scheiben: Lichtdurchlässigkeit neu geregelt

15.01.2019 13:20 Uhr
Getönte Scheiben: Lichtdurchlässigkeit neu geregelt
Künftig soll eine Abweichung von fünf Prozent zulässig sein
© Foto: Animaflora/PicsStock

Zur Lichtdurchlässigkeit soll eine geänderte Regelung in die Prüfungsrichtlinie aufgenommen werden.

-- Anzeige --

Die bisherige Regelung in der Prüfungsrichtlinie, die das Thema Sicht und getönte Scheiben behandelt, wird geändert. Bisher galt: „Stärker getönte Scheiben sind jedoch zulässig, wenn die Fahrzeuge serienmäßig und werksseitig damit ausgerüstet sind und der Transmissionsgrad (Lichtdurchlässigkeit) einen Wert von 35 Prozent nicht unterschreitet.“

Seit Langem drängt die BVF, diese Vorschrift zu ändern. Nun konnte nach Ansicht ihres Vorsitzenden Dieter Quentin ein erster Zwischenschritt auf dem Weg zu einer vernüftigen Regelung erreicht werden – wenn auch kein Durchbruch. Im Arbeitskreis Fahrerlaubnisfragen des VdTÜV, der das Thema mit den den Ländern abgestimmt hatte, einigte man sich auf folgenden Regelungszusatz: „Von diesem Wert ist eine Abweichung von fünf Prozent zulässig, das heißt, eine Lichtdurchlässigkeit von 30 Prozent darf nicht unterschritten werden. Das Anbringen von Folien ist unzulässig.“

Quentin bedauert, dass damit immer noch Fahrzeuge wichtiger Hersteller nicht zulässig seien, bei denen der Transmissionsgrad zwischen 26 und 28 Prozent liegt. Fahrlehrer würden so gehindert, deren Modelle zu nutzen. Der Verlauf der Beratungen habe leider keinen größeren Spielraum gelassen. „Mehr ging noch nicht“, sagt Quentin. Aber man sei dabei, Argumente für einen weiteren Vorstoß zu sammeln.

(tc)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.