Wer im Karneval als Gorilla, Panda oder Kuh unterwegs ist, der darf sich mit Maske nicht hinters Steuer setzen. Wer erwischt wird, den zieht die Polizei aus dem Verkehr, darauf weist TÜV Rheinland hin. „Auch kostümierte Autofahrer müssen darauf achten, dass die Verkleidung die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigt. Ansonsten steigt das Unfallrisiko“, sagt Steffen Mißbach, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland.
Grundsätzlich sind Verkleidungen wie eine Mütze oder Perücke laut TÜV zwar nicht verboten, aber der närrische Fahrer dürfe sich nicht hinter einer Maske verstecken. „Er muss klar erkennbar bleiben - etwa auf dem Foto einer Radarkontrolle“, schreibt TÜV Rheinland. Setzt sich der Karnevalist dennoch hinters Steuer, muss er bei einer Verkehrskontrolle mit einem Bußgeld rechnen.
Das Gleiche gilt für ausufernde Kostüme. Denn: Die einwandfreie Bedienung des Fahrzeugs muss stets gewährleistet sein. „Mit Maske über dem Kopf, dickem Schaumstoffbauch, voluminöser Clownsnase oder riesiger Spaßbrille ist dies nicht möglich.“ Wer derart verkleidet einen Unfall baut, handelt vorsätzlich und muss mit Konsequenzen rechnen. „Den Verursacher eines Unfalls erwarten gewiss Probleme mit der Versicherung“, weiß Mißbach.
(tr)