Häufig werden jahreszeitbedingt Fahrzeuge durch herabfallende Dachziegel, Fassadenteile, Baugerüste oder abgerissene Äste beschädigt. Allerdings hat die Teilkasko bei Unwettern auch ihre Grenzen, erklärt der ADAC.
Einen beschädigten Frontbereich nach einer Kollision mit einem umgestürzten Baum muss der Fahrzeughalter notfalls mit Angaben des Wetteramts nachweisen. Grund: Zum Zeitpunkt der Beschädigung muss der Wind mindestens Stärke 8 gehabt haben. Prallt ein Auto gegen einen bereits längere Zeit auf der Straße liegenden Baum, zahlt in diesem Fall nur die Vollkasko.
Schäden nach Unwettern sollten Autofahrer umgehend ihrer Teilkaskoversicherung melden. Die Selbstbeteiligung ist dort oftmals geringer. Auf keinen Fall sollten geschädigte Autofahrer ohne Absprache mit dem Versicherer einen Gutachter bestellen oder den Schaden reparieren lassen. Sie könnten auf den Kosten sitzen bleiben, weil der Versicherer das Weisungsrecht hat.
Einen Anspruch gegen Hausbesitzer, Eigentümer von umgestürzten Bäumen oder Baufirmen haben Autofahrer nur, wenn dem „Verursacher“ eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden kann. Sind zum Beispiel Dachziegel vom Haus gefallen, muss der Eigentümer nachweisen, dass er regelmäßig prüft, ob die Ziegel noch fest sitzen.
(ADAC/dk)