Hessen schärft Kriterien für alleiniges Autofahren mit 17

08.10.2026 13:17 Uhr | Lesezeit: 3 min
Führerschein
Mit 17 alleine zur Arbeit zu fahren, ist mit dem "Streckenführerschein" möglich
©Foto: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Wenn der Ausbildungsbetrieb nicht anders zu erreichen ist: Das Wirtschaftsministerium konkretisiert, wann Jugendliche ab 17 Jahren in Ausnahmefällen alleine Autofahren dürfen.

Wiesbaden (dpa/lhe) - In begründeten Ausnahmefällen dürfen Auszubildende schon ab 17 Jahren eine festgelegte Strecke alleine Auto fahren, wenn es keinen anderen zumutbaren Weg zur Arbeit gibt.

Um mehr rechtliche Klarheit für hessische Behörden bei dieser bundesweiten Ausnahmeregelung zu schaffen, hat das Wirtschaftsministerium in Wiesbaden nun eine neue Arbeitshilfe aufgelegt. Sie konkretisiert die Kriterien für den sogenannten Streckenführerschein.

"Gerade Schülerinnen, Schüler und Auszubildende, die auf dem Land leben, müssen zu ihrem Ausbildungsplatz oder ihrer Schule weite Wege zurücklegen", erklärte Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD). "Gerade dort, wo der Bus nicht fährt, die Verbindung zu lange dauert oder andere Wege schlicht nicht verlässlich funktionieren, braucht es praxistaugliche Lösungen, damit sie zuverlässig an ihr Ziel kommen."

Regelung besteht schon länger

Ein Streckenführerschein ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine eng begrenzte Ausnahme vom Mindestalter für den Autoführerschein der Klasse B. Er kann in besonderen Härtefällen ermöglichen, dass Jugendliche ab 17 Jahren eine festgelegte Strecke alleine fahren dürfen - typischerweise zwischen Wohnort und Ausbildungs-, Schul- oder Arbeitsstätte. Diese bundesweite Regelung besteht schon lange. 

Zu den Kriterien zählen laut Wirtschaftsministerium, dass zu den erforderlichen Zeiten weder eine zumutbare und verlässliche Verbindung mit Bus und Bahn noch eine verlässliche Mitfahrgelegenheit besteht. Zudem dürfen andere Fahrzeuge, die bereits vor dem 18. Geburtstag gefahren werden dürfen, keine sichere und verlässliche Alternative darstellen. Auch darf es keine zumutbare Übernachtungsmöglichkeit am Schul- oder Ausbildungsort geben.

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