Oft seien es nur Kleinigkeiten, die der neuen Prüfplakette im Wege stehen würden, heißt es in einer Dekra-Pressemitteilung. Mal hapere es an der Beleuchtung (Scheinwerfer, Bremslicht, Blinker), mal an der Hupe. Das seien Sachen, die jeder vorab prüfen und beheben könne, um Zeit und Geld für eine lästige Nachuntersuchung zu sparen.
Auch auf Papierkram sollte geachtet werden, empfiehlt die Prüforganisation. Das heißt zum Beispiel, dass der Fahrzeugschein a.k.a. Zulassungsbescheinigung – Teil 1 im Auto liegen sollte. „Am besten legt man sie auf dem Armaturenbrett bereit, damit nicht lange danach gesucht werden muss. Bei einer Nachuntersuchung wird auch der Bericht der vorangegangenen HU benötigt, sonst ist erneut eine komplette HU erforderlich.“ Falls die Abgasuntersuchung (AU) vorher schon erledigt worden sei, sei der entsprechende Nachweis nötig, der aber nicht älter als zwei Monate sein dürfe.
Leuchten die Lämpchen, die leuchten sollen?
Dekra rät weiterhin, die Cockpit-Kontrollleuchten im Auge zu behalten: „Leuchten die Lämpchen für ABS, ESP, Airbag oder andere Sicherheitskomponenten dauerhaft, ist das ein Hinweis auf eine Fehlfunktion. In diesem Fall wird keine Plakette zugeteilt.“ Aber auch, wenn etwas nicht leuchte, sei Vorsicht geboten: Leuchte zum Beispiel die Airbag- oder ESP-Leuchte beim Drehen des Zündschlüssels nicht auf, werde die Plakette verwehrt.
Auch Warndreieck, Warnweste und Erste-Hilfe-Material sollte in gutem Zustand mit an Bord sein. „Fehlen sie oder sind unbrauchbar, droht ein geringer Mangel. Das Erste-Hilfe-Material muss der DIN 13164 entsprechen und spätestens nach fünf Jahren erneuert werden“, teilt Dekra mit. Die Reifen müssten noch mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe aufweisen.
(tc)