Die geltenden Ausgangsbestimmungen würden „ausdrücklich“ Prüfstellen- und Werkstattbesuche erlauben, betont der GTÜ. Auf Wartezeiten brauche man sich weniger einstellen.
„Die Bundesländer und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) haben aktuell verlautbart, dass das Durchführen von regelmäßigen technischen Untersuchungen der Sicherheit im Straßenverkehr dient und zur Aufrechterhaltung der systemrelevanten Logistikketten notwendig ist“, heißt es bei auto-medienportal.net weiter.
Außerdem solle mit HU-Überziehern gnädig umgegangen werden: „Wer aufgrund besonderer Gesundheitsvorsicht den Termin der fälligen Hauptuntersuchung länger als zwei Monate und bis maximal vier Monate überzieht, solle derzeit nicht mit einem Bußgeld rechnen müssen, so die Empfehlung des BMVI an die Bundesländer.“
(tc)