Was passiert, wenn man im Ausland zu schnell unterwegs war oder falsch geparkt hat? Der ADAC weiß, was zu tun ist, wenn zum Beispiel ein Bußgeldbescheid aus Italien ins Haus flattert.
Bußgelder aus dem Ausland können laut ADAC durch ein EU-Vollstreckungshilfeabkommen auch in Deutschland kassiert werden, wenn sich der Betroffene taub stellt. Diese Art von internationaler Amtshilfe gilt seit dem 27. März nun auch zwischen Italien und Deutschland: Geldbußen ab 70 Euro – die durch Gebühren und Verfahrenskosten schnell erreicht werden - können so auch in Deutschland zwangsweise eingetrieben werden. Das Bußgeld behalte das Land, das kassiere, erklärt der ADAC.
Vorsicht vor Gebühren und Aufschlägen
Der Automobilclub rät, so schnell wie möglich zu bezahlen, wenn man sich etwas zuschulden hat kommen lassen: Wer zu lange warte, müsse damit rechnen, dass Gebühren und Aufschläge dazukämen. In Italien würden sich Bußgelder zum Beispiel nach 60 Tagen verdoppeln, in den Niederlanden innerhalb von acht Wochen. Aber es geht auch anders: Wer schnell zahlt, kommt in den Genuss von Rabatten. In Italien sind es nach ADAC-Angaben 30 Prozent, wenn das Bußgeld innerhalb von fünf Tagen beglichen wird, in Spanien 50 Prozent bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen.
Rechtliches Gehör
Doch vor der Vollstreckung muss der Beteiligte rechtlich gehört worden sein: Hat er verstanden, was ihm vorgeworfen wird und was er dagegen tun kann. Bei fremdsprachigen Bescheiden sei das oft nicht der Fall, teilt der ADAC mit. Konkret heiße das: Länder, die ihre Bescheide in der eigenen Sprache verschicken würden, hätten wenig Chancen.
(tc)