Während der Rechtsausschuss des Bundesrates sich laut Verkehrsbrief grundsätzlich gegen den Entschließungsantrag Niedersachsens aussprach, ist auch der Innenausschuss skeptisch und will die Einkommensabhängigkeit auf „besonders schwerwiegende und gefährliche Verstöße" beschränken. Das seien zum Beispiel "extreme Verstöße gegen Tempolimits und Abstandsgebot“. Die Innenpolitiker befürchten anderenfalls, dass Behörden und Gerichte zum Beispiel mit der Feststellung der Einkommensverhältnisse überlastet würden. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren solle ein „Massenverfahren“ bleiben.
Langwierige Ermittlungen befürchtet
„Selbst der Verkehrsausschuss scheint sich uneinig zu sein“, schreibt Verkehrsbrief weiter. Dieser weise auf den Verwaltungsaufwand hin und auf die Gefahr, dass wegen der kurzen Verjährungsfrist für Verkehrsvergehen – drei Monate – viele Verfahren unter den Tisch fallen würden. Zu langwierig könnten die Ermittlungen sein.
Vorbild: Tagessätze im Strafrecht
Im November 2016 wurde vom Bundesrat erstmals Niedersachsens Entschließungsantrag behandelt. In diesem forderte das Bundesland, Bußgelder einkommensabhängig zu staffeln und die Bußgeld-Regelsätze für gefährliche Verkehrsverstöße deutlich anzuheben. Außerdem soll das Bußgeldsystem wie das Tagessatzsystem im Strafrecht ausgestaltet werden.
(tc)