In einer Pressemitteilung warnt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor der Benutzung weiterer Pkw-Stahlräder des Herstellers Reifen Go!, die bundesweit an Händler verkauft wurden. Das KBA hatte bereits am 2. Januar 2014 erstmals vor der Benutzung von vier verschiedenen Stahlrädern des Herstellers gewarnt, nachdem es festgestellt hatte, dass die Festigkeit der betroffenen Stahlräder nicht ausreichend ist.
Im schlimmsten Fall kann sich ein solches Rad infolge eines Bruchs während der Fahrt vom Fahrzeug lösen. Vor diesem Hintergrund hat das KBA umfangreiche Produkttests aller von Reifen GO! vertriebenen Stahlräder durchgeführt und dabei festgestellt, dass bei zwei weiteren in den Verkehr gebrachten Radtypen die Dauerfestigkeit nicht ausreichend ist. Zum Zwecke des Rückrufs sollen sich Kunden an ihren Händler wenden.
Die betroffenen Stahlräder sind wie folgt an der Radaußenseite gekennzeichnet:
Radtyp: RG 18325 |
ungültiges Typ-Genehmigungszeichen: KBA49071 |
Radgröße: 6,5Jx16 |
RG 19247 |
KBA49067 |
6,5Jx16 |
Von der ersten Produktwarnung sind Stahlräder mit folgender Kennzeichnung betroffen:
Radtyp: RG 18245 |
ungültiges Typ-Genehmigungszeichen: KBA49060 |
Radgröße: 6Jx15 |
RG 16445 |
KBA49061 |
6Jx15 |
RG 19045 |
KBA49068 |
6,5Jx16 |
RG 18425 |
KBA49070 |
6,5Jx16 |
(ab)