Insgesamt 711 Produktsicherheitsuntersuchungen von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Jahr 2015 durchgeführt. In den Jahren 2010 bis 2012 lag das Niveau noch bei etwa 410 Untersuchungen. Nicht jede vom KBA durchgeführte Untersuchung führt zu einem Rückruf. In Abhängigkeit der Untersuchungsergebnisse werden die für die Sicherheit im Straßenverkehr notwendigen Maßnahmen nach den gesetzlichen Vorschriften durch das Kraftfahrt-Bundesamt ergriffen.
Die Untersuchungsergebnisse führten 2015 zu insgesamt 326 Rückrufaktionen. Mehr als 50 Prozent der Rückrufe wurden wegen der Schwere des Mangels überwacht. Auch bei einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit eines mangelbedingten, plötzlich auftretenden, unabwendbaren Schadensereignisses beziehungsweise großem Gefährdungspotenzial überwacht das KBA den Rückruf mit dem Ziel der vollständigen Beseitigung der möglichen Gefährdung.
Zur Beseitigung der Mängel ist die Benachrichtigung der betroffenen Fahrzeughalterinnen und -halter notwendig. Im Jahr 2015 wurden dafür 1,65 Millionen Halterdaten aus dem bei dem KBA geführten Zentralen Fahrzeugregister ermittelt.
7.528 Betriebsuntersagungen leitete das Kraftfahrt-Bundesamt im vergangenen Jahr ein. In diesen Fällen führte eine vom KBA überwachte Rückrufaktion selbst nach mehrmaliger Aufforderung im Rahmen sogenannter Nachfassaktionen nicht zur vollständigen Mangelbeseitigung. Durch Betriebsuntersagungen werden die mangelbehafteten Fahrzeuge vollständig aus dem Verkehr gezogen und die Gefährdung beseitigt.
(ts)