Die Europäische Kommission hat in ihrer jüngsten Sitzung das Thema „Automatikregelung“ besprochen – leider nicht zufriedenstellend, wie Dieter Quentin, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) erklärt: „Die Kommission hat lediglich vorgeschlagen, in Anhang 2 der 3. EU-Führerscheinrichtlinie unter Punkt 5.1.3 die dort bereits für die Lkw und Busse geltende Regelung um „BE“ zu ergänzen. Diese Regelung betrifft aber nur diejenigen, die bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind und löst damit das grundlegende Problem in keiner Weise!“
Deutschland habe mit seinem Anliegen, den Automatikeintrag zu verändern, ziemlich alleine dagestanden. Die übrigen Mitgliedstaaten sahen keinen grundsätzlichen Änderungsbedarf beziehungsweise bewerteten den Vorschlag der Kommission positiv. „Deshalb wird die Automatikregelung voraussichtlich leider nicht zeitnah im Sinne der Fahrlehrerschaft verändert“, zeigt sich der Bundesvorsitzende sichtlich verärgert.
Zumindest habe verhindert werden können, dass über den Vorschlag der Kommission abgestimmt wurde. Quentin: „Auf Druck des Bundesverkehrsministeriums wird nun ein Vorschlag zur Änderung des Automatikeintrages von der Kommission erarbeitet, der zumindest einen Minimalkonsens zwischen allen Mitgliedstaaten enthalten soll und in einem schriftlichen Verfahren den Mitgliedstaaten zur Abstimmung zugeleitet wird. Dieses Verfahren soll bis zum Oktober 2019 abgeschlossen sein.“
(bub)