Seit Januar 2009 gibt es keinen Krankengeldanspruch mehr für Selbstständige, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind. Nun steht fest, dass der Krankengeldanspruch durch eine Gesetzesänderung ab 1. Juli 2009 wieder eingeführt wird. Wer inzwischen ersatzweise einen Krankengeld-Wahltarif oder eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, sollte mit der Krankenkasse oder dem Privatversicherer ein Sonderkündigungsrecht vereinbaren, da sonst eine Überversicherung entstehen kann, die zu einer Kürzung des Krankengeldes bei Arbeitsunfähigkeit führt. (WA, 7.4.09)
Krankengeldanspruch für freiwillig Versicherte
Ab 1. Juli 2009 gibt es wieder eine Änderung.