Künftig dürfen Motorradkennzeichen auf eine Minimalgröße von 18 x 20 Zentimetern verkleinert werden. Der Abschied von den bisherigen großen Kennzeichen – in Motorradfahrerkreisen oft als „Kuchenblech“ tituliert - ist möglich, nachdem der Bundesrat am 18. März einer entsprechenden Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zugestimmt hat. Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt, gilt die Regelung auch für Motorrad-Saisonkennzeichen und Motorrad-Oldtimer. In Österreich, Frankreich und Italien sind kleinere Kennzeichen schon länger erlaubt. (kitz)
Motorrad: Das Kuchenblech hat ausgedient

Nach einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung dürfen die Motorradkennzeichen kleiner werden.