Künftig gibt es damit laut GTÜ neben dem "Geringen Mangel" und dem "Erheblichen Mangel" auch den "Gefährlichen Mangel". Dieses HU-Prüfergebnis sei unterhalb der Kategorie "Verkehrsunsicher" anzusiedeln. Für den Autofahrer, der so herumfährt, bedeutet dies: Er gefährdet den Verkehr. „Aber er darf dennoch mit seinem Fahrzeug nach Hause oder besser gleich in die Kfz-Werkstatt zur Reparatur fahren“, führt die GTÜ weiter aus.
Beispiel für gefährliche Mängel
Als "Gefährlicher Mangel" gilt nach Angaben der GTÜ zum Beispiel ein schadhafter Bremszylinder, verschlissene Bremsscheiben, ein undichter Bremsschlauch, ein funktionsunfähiges Reifendruckkontrollsystem und defekte Leuchten oder Streuscheiben am Scheinwerfer.
Bei einem Fahrzeug mit der Einstufung "Gefährlicher Mangel" müssen alle Mängel unverzüglich behoben und das Auto innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung vorgeführt werden.
„Bei einem Prüfergebnis 'Verkehrsunsicher' wird hingegen wie bisher auch die alte Plakette entfernt und das Fahrzeug stillgelegt“, erklären die GTÜ-Sicherheitsexperten den Unterschied. Zudem wird die Zulassungsbehörde informiert.
(tc)