In jedes Auto gehört ein ordnungsmäßig gefüllter und nicht abgelaufener Verbandskasten, das regelt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Mit dem Jahreswechsel tritt eine Änderung der Norm DIN 13164 in Kraft, die nach notfallmedizinischen Erkenntnissen festlegt, was in einen Verbandskasten enthalten sein muss.
Neu aufgenommen sind ein Pflasterset und Hautreinigungstücher. Das 14-teilige Set umfasst zugeschnittene Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbände. Auch ein Verbandpäckchen in Kindergröße gehört nun in den Verbandkasten.
Die alten Verbandskästen dürfen jedoch weiterhin mitgeführt werden, vorausgesetzt, ihr Inhalt ist nicht abgelaufen. Der Bundesverband Medizintechnologie empfiehlt trotzdem allen Autofahrern, ihre Verbandskästen zu überprüfen, zu vervollständigen und die Inhalte, die mit einem Verfallsdatum markiert sind, gegebenenfalls zu ersetzen. Denn ist dieses Überschritten, sind Kompressen und Verbände eventuell nicht mehr steril.
Abgelaufene Verbände müssen nicht zwingend weggeworfen werden: Einige Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen nehmen altes Verbandsmaterial für Aus- und Weiterbildungszwecke gerne an.
(hst)