Gemäß der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ können Elektro-Tretroller – auch E-Scooter oder Kick-Scooter genannt – bald auf Fahrradwegen fahren oder – wenn es keinen Radweg gibt - auf der Straße. 20 Kilometer pro Stunde dürfen die Gefährte schnell sein.
Die Verordnung verlangt außerdem Blinker, Bremsen, Glocke und eine Versicherungsplakette. Einen Helm müssen die mindestens 15 Jahre alten Fahrer nicht tragen, nötig ist aber eine Mofa- oder eine andere Fahrerlaubnis.
(tc)