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Neues Jahr, neue Regeln (Teil 2)

20.12.2018 13:00 Uhr
Neues Jahr, neue Regeln (Teil 2)
Von Juli 2019 an müssen Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge vor sich selbst warnen
© Foto: Mobil in Deutschland e. V.

Autofahrer müssen sich im kommenden Jahr auf gesetzliche Änderungen einstellen. Der Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.

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Abgasmessungen im realen Fahrbetrieb

Ab 1. September 2019 soll es zusätzlich zum WLTP-Prüfverfahren auf dem Prüfstand auch die direkte Messung im realen Fahrbetrieb (Real Drive Emissions, RDE) geben, teilt Mobil in Deutschland mit. Jedes neu zuzulassende Fahrzeug werde darunter fallen. Dadurch sollen falsche Grenzwerte eher verhindert und die Verbrauchswerte realer dargestellt werden.

Elektroautos warnen akustisch

Von Juli 2019 an müssen Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge vor sich selbst warnen - mit dem „Acoustic Vehicle Alerting System“ (AVAS). „Beim Vorwärts- und Rückwärtsfahren mit Geschwindigkeiten bis 20 km/h stellt sich dann automatisch eine akustische Warnung ein“, heißt es bei Mobil in Deutschland.

Förderung der Elektromobilität

Fahrzeuge mit Elektroantrieb werden nach Angaben des Automobilclubs „bei der Pauschalbesteuerung für Privatfahrten nur noch mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt“. Diese Senkung gelte auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. „Nach einem Beschluss des Finanzausschuss des Bundestags gilt diese Änderung für alle zwischen 1.1.2019 und 31.12.2022 zugelassenen Elektroautos. Plug-in Hybride werden von der geänderten Regelung insofern erfasst, wenn sie mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fahren können und nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.“

(tc)

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