Ab dem 1. März 2020 ist für alle Mofas, Mopeds, Roller, E-Bikes sowie für den Straßenverkehr zugelassene E-Scooter wieder ein neues Versicherungskennzeichen vorgesehen. Die Frist sollte nicht übersehen werden, heißt es in einer Pressemitteilung der GVV-Privatversicherung, denn Kleinkrafträder ohne neues Kennzeichen seien für den Straßenverkehr gesperrt.
Der Versicherungsschutz für Mofas muss jährlich erneuert werden und ist zusammen mit einer gültigen Betriebserlaubnis Voraussetzung für die Nutzung. Stichtag für die Erneuerung ist jeweils der 1. März. Die Farbe der Kennzeichen für den Versicherungszeitraum 2020/21 ist laut GVV schwarz, für E-Scooter gibt es eine selbstklebende Versicherungsplakette.
Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist strafbar, warnt die GVV. Unter die Regelung fallen nach Angaben der Versicherung alle zulassungsfreien Kleinkrafträder inklusive E-Scooter mit Straßenzulassung sowie drei- und vierrädrige Kfz wie Trikes und Quads.
(sd)