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Nicht ans Steuer nach Glühwein, Grog und Punsch

02.12.2015 15:11 Uhr
Nicht ans Steuer nach Glühwein, Grog und Punsch
Zur Vorweihnachtszeit kontrolliert die Polizei verstärkt: Wer sich mit Alkohol im Blut hinters Steuer setzt, wird abkassiert
© Foto: ADAC

Wer nach einem Weihnachtsmarktbesuch mit 0,5 bis 1,09 Promille hinterm Steuer erwischt wird, muss mit einer Geldbuße von bis zu 1.500 Euro rechnen.

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Glühwein, Grog und Punsch sind die Klassiker unter den Getränken auf den Weihnachtsmärkten. Der ADAC rät den Besuchern, anstatt mit dem eigenen Auto mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Christkindlmarkt zu fahren. Der Führerschein ist nach Angaben des Clubs nicht erst bei einem Promillewert von 0,5 weg, sondern wird bei alkoholtypischen Fahrfehlern wie Schlangenlinienfahren bereits ab 0,3 Promille von der Polizei einkassiert.

Bei leerem Magen findet die Alkoholaufnahme schneller statt. Wärme und Zucker können die Alkoholaufnahme und -wirkung beschleunigen – Glühwein macht also schneller betrunken als Wein.

Der ADAC macht darauf aufmerksam, dass in der Vorweihnachtszeit in vielen Städten verstärkt kontrolliert wird. Wer mit einem Alkoholgehalt von 0,5 bis 1,09 Promille hinterm Steuer erwischt wird, muss mit einer Geldbuße von bis zu 1.500 Euro, einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten und zwei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister rechnen. Für Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt ein absolutes Alkoholverbot.

(ADAC/dk)

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