„Das Landeskabinett Nordrhein-Westfalen hat am 14. Januar die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb des Moped-Führerscheins von 16 auf 15 Jahre beschlossen“, heißt es in einer Pressemitteilung des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums.
Sicherheit stehe dabei für die Landesregierung an erster Stelle, bekräftigt diese. Die bisher erforderliche Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Fahrerlaubnisprüfung bleibe Voraussetzung für den Erwerb des Moped-Führerscheins für Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h (Fahrerlaubnisklasse AM). Bislang konnten 15-Jährige nur die Mofa-Prüfbescheinigung für Krafträder bis 25 km/h erwerben.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat der Bund den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM von 16 auf 15 Jahre zu senken. Die Landesregierung setze diese Möglichkeit nun umgehend um, teilt das Ministerium mit. Voraussichtlich bis Ende Januar werde die Verordnung zur Herabsetzung des Mindestalters in Kraft treten.
Hintergrund
In einem befristeten Modellversuch in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurde die Herabsenkung des Mindestalters in der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre getestet. Die dort gemachten Erfahrungen werden positiv bewertet. Eine Auswertung in den Modellversuchsländern hat ergeben, dass die Nutzung des AM 15 vor allem durch Jugendliche im ländlichen Raum erfolgt.
(tc)