Immer öfter enden sie tödlich: illegale Autorennen. In letzter Zeit häufen sich die Meldungen. Aus diesem Grund fordern die Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen nun härtere Strafen für die Teilnehmer solcher Autorennen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am 8. Juli im Bundesrat diskutiert. Dort wurde er anschließend dem Rechts-, Innen- und Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen. Diese findet Anfang September statt.
Wer an einem illegalen Autorennen teilnimmt oder es organisiert, muss bislang nur mit recht milden Strafen rechnen. Denn das derzeit geltende Recht behandelt solche Aktionen als eine verbotene Form der „übermäßigen Straßennutzung“. Solche Verstöße fallen einzig und allein die Kategorie der Ordnungswidrigkeiten. Wird ein teilnehmender Fahrer erwischt, wird er mit einem Bußgeld von 400 Euro sowie einem Monat Fahrverbot bestraft. Organisatoren von solchen illegalen Rennen müssen eine Regelbuße von 500 Euro bezahlen. Härter fallen die Strafen erst dann aus, wenn Unbeteiligte dabei verletzt oder getötet werden. Ist das der Fall, kann ein illegales Rennen als Straftat geahndet werden. Die Folge: Dem Verursacher droht eine Gefängnisstrafe.
Forderung: Haftstrafen von bis zu zehn Jahren
Da die bisherigen Regelungen allerdings wenig Abschreckungspotential besitzen, haben die Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen dem Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Aus der Ordnungswidrigkeit soll nun ein Strafbestand werden. Wer künftig an unerlaubten Autorennen teilnimmt, muss mit bis zu drei Jahren Haft und dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. Kommen Unbeteiligte dabei zu Schaden, droht sogar eine Gefängnisstrafen von bis zu zehn Jahren. Die Initiatoren des Gesetzesentwurfs begründeten den hohen Strafrahmen damit, dass ein illegales Rennen, an dem mehrere Fahrer mit ihren Autos teilnehmen, um einiges gefährlicher sein kann, als beispielsweise die Trunkenheitsfahrt eines Einzelnen.
Gegen notorische Mitglieder der Autorennen-Szene sieht der Vorschlag außerdem vor, lange Freiheitsstrafen zu verhängen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden dürfen. Zudem solle den Rasern ihr Fahrzeug weggenommen werden. Da sich diese Autofahrer über die Geschwindigkeit ihres Fahrzeugs definieren, würde sie das am meisten abschrecken. Das gelte auch für Autobesitzer, die ihren Wagen nicht selbst beim illegalen Rennen gefahren haben.
(ADAC/jg)