Seit dem 1. Juli 2013 müssen Verkehrssünder in Österreich tiefer in die Tasche greifen. Mit nun 90 statt 36 Euro hat sich der Strafrahmen für Organmandate fast verdreifacht. Hierbei handelt es sich um Verfügungen, durch die die Behörden ein Bußgeld für geringe Übertretungen sofort in bar oder per Kreditkarte einfordern können. Verstöße, die durch automatische Verkehrsüberwachungssysteme festgestellt wurden, können nun bis zu 365 statt 220 Euro kosten.
Innerhalb des Strafrahmens kann die Polizei die Höhe des Bußgeldes, je nach Schwere des Verstoßes, laut ADAC nach freiem Ermessen festlegen. Beträgt das Bußgeld mehr als 25 Euro, so kann die Summe auch in Deutschland zwangsweise eingetrieben werden.
(tf)