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Oldtimer haben freie Fahrt in Umweltzonen

07.04.2009 16:54 Uhr

Oldtimer der Klasse M und N dürfen ohne Plakette in Umweltzonen einfahren, sofern sie ein H-Kennzeichen tragen. In Ausnahmefällen kann laut TÜV Nord auf das H-Kennzeichen auch verzichtet werden.

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Für Besitzer von Oldtimer-Kleinfahrzeugen, die bisher Umweltzonen meiden mussten, gibt es laut TÜV Nord eine gute Nachricht: Sofern sie ein H-Kennzeichen tragen, dürfen Oldtimer der EU-Fahrzeugklassen M und N, also Pkw, Lkw und Busse in Umweltzonen einfahren. Aus wirtschaftlichen Gründen hätten viele Besitzer von Oldtimern mit kleinem Hubraum bisher auf das Kennzeichen verzichtet, so der TÜV Nord weiter. Unter bestimmten Voraussetzungen dürften diese Fahrzeuge dennoch Umweltzonen befahren. „Die Einfahrt in Umweltzonen ist unbedenklich, wenn das Fahrzeug als Leichtfahrzeug der EU-Fahrzeugklasse L zugelassen ist“, sagt TÜV Nord Oldtimerfachmann Roger Eggers. Bereits zugelassene Kleinst-Pkw, insbesondere aus den 50er und 60er Jahren, mit schmaler Hinterachsspurweite könnten als Dreiradfahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse „L5e“ beschrieben werden. Hierzu müssten, wie der TÜV Nord mitteilt, folgende Kriterien gemäß Richtlinie 2002/24/EG erfüllt werden: - Der Hubraum ist größer als 50 cm³ und / oder es existiert eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h - Es handelt sich um ein Kraftfahrzeug mit drei symmetrisch angeordneten Rädern. Dabei wird eine Doppelradanordnung als ein Rad betrachtet, wenn der Abstand zwischen den Mittelpunkten der Reifenaufstandsflächen auf der Fahrbahn kleiner als 460 Millimeter ist. Zur Umschreibung müsse das Fahrzeug von einem TÜV-Sachverständigen begutachtet werden. Ist diese erfolgt, steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eines solchen Dreiradfahrzeugs im Feld „J“ [Fahrzeugklasse] die Bezeichnung „L5e“ und im Feld 5 „3rädr.Fz.> 45 km/h“ [Dreiradfahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h]. Mit der Einstufung in diese EU-Fahrzeugklasse darf der Oldtimer Umweltzonen befahren. Der TÜV Nord empfiehlt jedoch, für Kontrollen beim Parken in Umweltzonen eine Kopie des Fahrzeugscheins mit den entsprechenden Kennzeichnungen sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen. (se, 7.4.09)

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