Aktualisierte Vorgaben für elektronische Parkscheiben hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Mitte Juli 2012 im Verkehrsblatt 13/2012 veröffentlicht. Demnach müssen elektronische Parkscheiben einer von zwei Richtlinien entsprechen.
Sie müssen sich automatisch auf den Anfang der halben Stunde einstellen, die auf das Abstellen des Motors folgt, und dürfen danach nicht mehr von außen geändert werden können. Im digitalen Display muss eine 24-Stunden-Anzeige mit einer Schrifthöhe von mindestens 20 Millimetern vorhanden sein. Außerdem muss die Vorderseite die Abbildung des Verkehrszeichens 314 zeigen.
Was man doch nicht alles regulieren kann! Es wäre interessant zu wissen, wie viele Manntage zur Erarbeitung dieser Regeln benötigt wurden. Die Verlautbarung sagt übrigens nichts darüber aus, was passieren oder nicht passieren darf, wenn der Parkende zwischendurch den Motor kurz startet.
(dif)